Hinweis zum Widerrufsrecht
Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Veranstaltungstickets
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem festen Termin oder Zeitraum besteht nach deutschem Recht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Grund ist, dass Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vom Widerrufsrecht ausgenommen sein können.
Das bedeutet: Mit Abschluss der Ticketbuchung ist der Kauf grundsätzlich verbindlich. Eine Rückgabe, Stornierung oder Erstattung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich in den AGB, im Buchungsprozess, durch die Veranstalterin oder durch den jeweiligen Ticketdienstleister vorgesehen ist.
Freiwillige Regelungen
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann die Veranstalterin freiwillig Kulanzregelungen, Umbuchungen oder Namensänderungen ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Absage oder Verlegung der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung abgesagt oder verlegt, gelten die Regelungen der AGB sowie die Hinweise des Ticketdienstleisters. Im Fall einer Absage wird der Ticketpreis grundsätzlich nach den jeweils geltenden Bedingungen erstattet.